ABG

Bestellungen im Online Shop

Allgemeine Geschäfsbedingungen                              Stand 2005

I. Allgemeines

Für sämtliche Geschäftsbeziehungen (Lieferungen und Leistungen) zwischen dem Strandkorb-Team, Angelika Schröder, Rosenstraße 12, 32683 Barntrup-Alverdissen als “ Verkäufer ” und dem Kunden als “ Käufer ”, der mit dem Strandkorb-Team in Geschäftsbeziehung tritt, gelten ausschliesslich nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen. Mündliche Nebenabreden bedürfender schriftlichen Bestätigung des “ Verkäufers ”.

Sämtliche Angebote von uns sind freibleibend. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der “ Verkäufer ” die Bestellung des “ Kunden ” schriftlich bestätigt oder die Leistung ohne besondere Bestätigung ausgeführt wird.

Teillieferungen sind zulässig.

Wir behalten uns zweckmäßige Änderungen, technische Verbesserungen sowie geringfügige Maß-, Farb-, und Gewichtsabweichungen im handelsüblichen Rahmen vor.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

II. Preise und Zahlungen

Alle vom “ Verkäufer ” genannten Preise gelten ab Werk und sind Brutto-Preise d. h. incl. der in Deutschland geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Zölle, zusätzl. Kosten für Auslandsaufträge usw. sind vom “ Kunden ” zu tragen.

Aus Kostengründen versendet der Verkäufer keine Auftragsbestätigungen. Die Rechnung ist gleichzeitig Auftragsbestätigung.

Lieferungen erfolgen “ per Nachnahme ”, “Zahlung bei Anlieferung oder Abholung” oder durch “ Vorkassezahlung ” unter Abzug von 3 % Skonto

Für Änderungen an der Ware, die vom “ Kunden ” gewünscht werden, trägt der “Kunde ” die Mehrkosten.

Bei Zahlungsverzug des “ Kunden ” ist der “ Veräufer ” berechtigt Zinsen in Höhe von 3 % über   dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug und fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist sowie bei Zahlungsverweigerung des  “ Kunden ” ist der “ Verkäufer ” berechtigt 10 % des Preises als Schadenpauschale oder den genau ermittelten Schaden aus der Nichterfüllung zu verlangen und vom Vertrag zurück zu treten.

III. Rücktrittsrecht 

Der “ Kunde ” kann innerhalb 14 Tagen nach AB- oder Rechnungsdatum vom Vertrag zurücktreten. Er muß dieses jedoch in schriftlicher Form dem “ Verkäufer ” mitteilen. Im Falle des Widerrufs sind empfangene Leistungen innerhalb von 14 Tagen von beiden Seiten zurückzugeben. Kann der “ Kunde ” die Leistung  nicht, nur teilweise oder beschädigt zurückgeben, so hat er den entsprechenden Wertersatz zu leisten. Transportkosten gehen zu Lasten des “ Kunden ” .         

Ausgenommen von dieser Regelung sind die für den “ Kunden ” individuell angefertigten Waren sowie Waren , die mit persönlicher Beratung in einem Verkaufshaus vom “ Kunden ” gekauft wurden.

Waren, die auf Kundenwunsch ins Ausland versandt wurden, können nicht zurückgenommen werden. Diese Verträge sind aus organisatorischen Gründen vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen.

IV. Lieferfristen und Liefertermine

Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn diese als Fixtermine schriftlich vom “ Verkäufer ” bestätigt wurden. Terminmitteilungen sind ansonsten nur ca. Angaben, die vom Lieferanten und Spediteur abhängig sind.

Unvorhergesehene und vom “ Verkäufer ” nicht zu vertretende Ereignisse wie z. B. höhere Gewalt , Betriebsstörungen beim Lieferanten, Verkehrsprobleme u. ä. entbinden den “ Verkäufer ” für die Dauer des Ereignisses von der Liefer- und Leistungspflicht. Liefertermin u. -fristen verlängern sich in diesem Fall angemessen.                                                                              

Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Liefertermin vom “ Verkäufer ” schuldhaft überschritten wird und eine Nachfrist von 3 Wochen nicht eingehalten wird. Liefertermine und -fristen verlängern sich angemessen, falls der “ Kunde ” von ihm zugesagte Leistungen nicht einhält. Auch nachträgliche Auftragsänderungen seitens des “Kunden” verlängern die Lieferfrist.

V. Gefahrenübergang

Erfüllungsort ist unser Lager oder das Werk oder Lager unseres Lieferanten. Die Gefahr geht auf den “ Kunden ” über, sobald o. a. Lagerstätte oder Werk verlassen wird. Dieses trifft auch bei Teillieferungen zu. Der Gefahrenübergang ändert sich auch nicht , wenn die Versandkosten vom “ Verkäufer ” getragen werden. Falls der “ Kunde” die Ware -aus von ihm zu vertretenden Gründen-  nicht termingerecht annimmt, so trägt er die Kosten , die durch die Nichtannahme entstehen und ist für die Unversehrtheit der Ware verantwortlich (Einlagerung, Rücktransport, Neuanlieferung usw. ) Der “ Verkäufer ” kann nach angemessener Nachfirst Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen und vom Vertrag zurücktreten.                                                 

VI. Gewährleitung      

Die Gewährleistungsansprüche sind nach Wahl des “ Verkäufers ” zunächst auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der “ Kunde ” das Recht einen angemessenen Preisnachlaß oder Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Weitere Ersatzansprüche des “ Kunden ” sind ausgeschlossen. Der “ Verkäufer ” übernimmt keine Gewähr für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch    oder Lagerung, normalen Verschleiß, Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung entstehen. Desweiteren wird für vom “ Kunden ” veränderte Ware keine Gewährleistung übernommen.

Werbematerial und Angebote enthalten nur Beschreibungen zur Kennzeichnung der Ware. Die Abbildungen , Zeichnungen , Mass- u. Gewichtsangaben sind keine zugesicherten Eigenschaften. Es sei denn, sie sind von uns schriftlich bestätigt.

VII. Mängelrügen 

Die gelieferte Ware ist unverzüglich bei Anlieferung sorgfältig zu kontrollieren und offene Mängel sind dem Spediteur auf den Anlieferpapieren zu vermerken und unverzüglich, schriftlich dem “ Verkäufer ” mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind direkt nach Enddeckung ebenfalls schriftlich dem “ Verkäufer ” anzuzeigen.

VIII. Eigentrumsvorbehalt                                        

Der “ Verkäufer ” behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Im Falle eines Zahlungsverzuges des “ Käufers ” ist der “ Verkäufer ” berechtigt die Ware herauszuverlangen und in Besitz zu nehmen. Zur Ausübung des Eigentumsvorbehalts gestattet der “ Kunde ” dem “ Verkäufer ” einen unwiderruflichen, ungehinderten Zutritt zu seinem Grundstück bzw. zur Lagerstätte der Ware. Der Kunde hat ggf. für eine Wertminderung der Ware durch Nutzung entsprechenden Schadenersatz zu leisten. 

IX. Gerichtsstand 

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Blomberg/Lippe. Es gilt ausschließlich da Recht Das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des einheitl. intern. Kaufrechts.


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